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Unsere besonderen Angebote für Gründer und Investoren:

Die Gründung einer GmbH ist in der Regel mit einem Gesamtzeitbedarf von mehreren Wochen verbunden (Notartermin, Kapitalnachweis, Anmeldung, Eintragung ins Handelsregister). Für alle vor der Eintragung vorgenommenen Geschäfte haften die Gründer der Gesellschaft persönlich.

Die Wartezeit kann auf wenige Tage verkürzt werden: Durch Erwerb einer Vorratsgesellschaft — eingetragen und mit dem vollen Stammkapital ausgestattet. Sprechen Sie uns darauf an.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht hat sich Dr. Matthes Heller auf die Beratung von GmbH-Geschäftsführern und deren Rechtsfragen spezialisiert. Im Idealfall erfolgt die gesellschaftsrechtliche Beratung in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Steuerberater der GmbH.

Bei beurkundungsbedürftigen Gestaltungen findet idealerweise eine Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem beurkundenden Notar statt.

Beratungsfelder:

  • Rechtsformwahl
  • GmbH oder GmbH & Co. KG?
  • stille Gesellschaft und atypisch stille Gesellschaft
  • Umwandlung, Ausgliederung, Spaltung, Verschmelzung, Einbringung
  • Gesellschafterdarlehen – steuerlich und insolvenzrechtlich rechtssichere Rangrücktrittserklärung
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Entwerfen von Geschäftsführerverträgen
  • Entwerfen von Geschäftsordnungen bei mehrköpfiger Geschäftsführung
  • Errichtung von Holding-Strukturen
  • Gestaltung von Organschaftsverträgen
  • Beratung bei Betriebsaufspaltung
  • Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
  • Gewerbliche Prägung, gewerbliche Entprägung
  • vermögensverwaltende Gesellschaften
  • Gesellschafteränderungen
  • Haftungsrechtliche Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
  • Begleitung und Führen von Vertragsverhandlungen
  • Moderieren bei Gesellschafterstreit
  • Liquidation von Gesellschaften