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Ansprechparter für arbeitsrechtliche Fragen sind Frau Dr. Anna-Maria Kanter und Herr Thomas Lackmann:

Schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Personalfragen. Dr. Anna-Maria Kanter und Herr Thomas Lackmann sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Beratungsfelder:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und Prüfung bestehender Verträge
  • Hilfe bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsverträge, Abwicklungsvereinbarungen, Sozialpläne)
  • Beratung bei der Umstrukturierung von Unternehmen
  • Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat
  • Vertretung bei den Arbeitsgerichten in allen Streitfällen
  • Beratung bei der Reduzierung von Personalrisiken

Aktuelles:

Scheinwerkverträge (in ihren vielen Ausformungen wie Honorarverträge, Dozentenverträge, Projektverträge etc.) unechte Arbeitnehmerüberlassung (auch Konzernüberlassung) und Scheinselbständigkeit werden immer brisanter. In jüngerer Zeit wird die Rechtsprechung hierzu immer umfangreicher. Die Politik diskutiert Gesetzesänderungen. Arbeitgebern und Unternehmern drohen erhebliche Risiken, die sich schnell insolvenzgefährdend auswirken können. Hierzu gehören nur beispielsweise

  • Nachforderungender Sozialversicherung
  • dauerhafte Arbeitsverhältnisse mit vermeintlich entliehenem Personal
  • Entzug der Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Ordnungsgelder

Hieraus können wiederum immense Folgeprobleme erwachsen. So können Arbeitgeber und Unternehmer z. B. bei rechtswidriger Arbeitnehmerüberlassung als Entleiher ungeahnt

  • über die Grenze des Kündigungsschutzgesetzes geraten
  • sich Ansprüchen auf Betriebsratsgründung gegenübersehen

Uns liegen u. a. Fälle erheblicher Nachforderungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund vor. Die Forderungen aus unwirksamen Rechtsverhältnissen sind oft überhöht. Die Ermittlungsgrundlagen der Sozialversicherungen lassen arbeitsrechtliche Anforderungen außer Betracht und sind daher angreifbar.

  • Wir können die an sie gerichteten Forderungen überprüfen und in vielen Fällen reduzieren.
  • Wir erarbeiten mit Ihnen Lösungen, vorhandene Probleme zu beheben.
  • Wir beraten Sie, um präventiv Fehler in den anstehenden Rechtsverhältnissen zu vermeiden.