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Unsere besonderen Angebote für Zahnärzte:

  • Wir geben einen vierteljährlich erscheinenden Rundbrief mit Rechtsinformationen für Zahnärzte heraus. Den Newsletter können Sie hier bestellen. Die bereits publizierten Rundbriefe können Sie natürlich auch einsehen: Rundbriefe
  • Sehr gerne empfehlen wir Ihnen auf Wirtschaftsfragen für Ärzte und Zahnärzte spezialisierte Berater und Steuerberater. Dort erhalten Sie auch Unterstützung bei der Suche nach einem Partner oder Nachfolger für Ihre Praxis.

Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte ist die Beratung von Ärzten und Zahnärzten in ihren speziellen Rechtsfragen. Dr. Anna-Maria Kanter ist Fachanwältin für Medizinrecht und Justitiarin eines zahnärztlichen Fachverbandes. Sie publiziert u.a. im Zahnärzte-Wirtschaftsdienst.

Unsere Beratungsfelder sind:

  • Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Partnerschaftsgesellschaften oder Laborgemeinschaften
    Verträge zur Gründung oder Erweiterung, Prüfung auf Gleichberechtigung, Klärung von Zulassungsfragen, Verhandlung mit Partnern, Beratung in gesellschaftsrechtlichen Fragen
  • Praxiskauf und -verkauf
    Unterstützung bei Verhandlung mit dem Vorgänger bzw. Nachfolger und Regelung aller vertraglichen Anforderungen (Kaufrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gewerberecht, Zulassungsrecht, Wettbewerbsrecht)
  • Steuerliche Fragen
    z.B. Umsatzsteuerrisiko bei gutachtlicher oder Labortätigkeit, besondere Steuerfragen bei Praxiskauf und- verkauf sowie gemeinsamer Berufsausübung
  • Berufsrecht und Zulassungsrecht
    zulässige Werbung, Praxisschilder und Tätigkeitsschwerpunkte, Zulassungsentzug
  • Haftungsfragen
    Arzthaftung, Haftungsprävention durch richtige Aufklärung sowie Einhaltung berufsrechtlicher und betrieblicher Vorschriften
  • Personalfragen
    Arbeitsvertrag, Kündigung, Rechtsstreitigkeiten, Sozialversicherungsfragen, besondere zulassungsrechtliche Anforderungen
  • Abrechnungsfragen
    GOZ, Honorarvereinbarungen, Analogabrechnung, Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Approbationen
    Approbationen für Zahnärzte aus Drittstaaten (z.B. Russland, Ukraine, Serbien, Libyen), Berufserlaubnis nach § 13 Zahnheilkundegesetz, Kenntnisprüfung, Gleichwertigkeitsprüfung