Dr. Matthes Heller, Dr. Anna-Maria Kanter
und Thomas Lackmann
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Ärzte und Zahnärzte
Sozietäten
Wir freuen uns, wenn wir Sie in Ihren Rechtsfragen und -angelegenheiten unterstützen können.
Kurierfahrer: Anspruch auf Erstattung des Arbeitgebers für die von Ihnen eingesetzten eigenen „Betriebsmittel“
Nach der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (10.11.21, 5 AZR 334/21) haben Kurierfahrer einen Anspruch auf Erstattung des Arbeitgebers für die von Ihnen eingesetzten eigenen „Betriebsmittel“ wie z. B. Fahrrad und Handy. Eine kleine Entschädigung in Form zum Beispiel eines Zuschusses zur Reparatur wurde als unzureichend betrachtet.
Arbeitnehmer: Im Rahmen der vertraglichen Verfallfristen, die zumeist vereinbart sind – das sind Verkürzungen der Verjährung – kann der Fahrer jetzt an eine Nachforderung gegenüber dem Arbeitgeber denken.
Arbeitgeber werden ihre Verträge anpassen. Angemessene pauschale Entgelte dürften möglich sein. Die angemessene Höhe ist ein Blick in die Glaskugel. Bekannt ist die Frage aktuell aus den Homeoffice-Verträgen. Auch hier stellt sich die Frage, ob ein Entgelt für der Betriebsmittel, die der Arbeitnehmer bereitstellt, gezahlt wird.
Kurzarbeit: Wichtige Informationen für Arbeitgeber
Hier finden Sie aktuell wichtige Informationen, Anträge und Formulare zum Thema Kurzarbeit.
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mail (at) heller-kanter.de